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Günstig und dennoch gesund einkaufen

Hartz IV - Wovon sollen Lebensmittel bezahlt werden?

Menschen, die Sozialleistungen wie Hartz IV beziehen, müssen meist genau berechnen, welche Ausgaben sie im Monat tätigen können. Hierzu zählen auch die Kosten für den Lebensunterhalt, zu dem auch die Anschaffung von Lebensmitteln zählt. Obwohl diese lebensnotwendig sind, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf für diese Produkte, sie müssen vom monatlichen Regelsatz finanziert werden. Wie man dabei Kosten einspart und sich trotzdem gesund ernährt, lesen Sie hier.

Hartz-IV-Empfänger, denen beim Regelsatz die Stufe 1 zusteht, erhalten momentan 409 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenskosten. Hierbei sind 143 Euro allein für Lebensmittel vorgesehen. Luxuriöse Restaurantbesuche sind durch diesen Betrag zwar nicht möglich, dennoch sollen auch Leistungsbezieher nicht von ungesunden Fertiggerichten leben. Daher ist es wichtig, im Supermarkt Geld einzusparen, um dennoch regelmäßig gesund und frisch kochen zu können.

Günstig und dennoch gesund einkaufen

Um möglich viel Geld zu sparen ist es hilfreich, Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen und den jeweils günstigen Anbieter herauszufiltern. Zudem sollen vor allem Produkte wie frisches Obst oder Gemüse saisongerecht eingekauft werden. Je weniger Angebote bestehen, desto teurer sind die entsprechenden Produkte. Haltbare Lebensmittel können zudem in großen Mengen gekauft werden, da sie dann häufig günstiger angeboten werden.

Wer regelmäßig auf einem Wochenmarkt einkauft, sollte diesen erst kurz vor Abbau der Stände besuchen. Meist bleiben Produkte übrig, die vom Händler zu einem günstigeren Preis angeboten werden. Zudem können im Supermarkt auch Lebensmittel erworben werden, die kurz vorm Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums stehen. Dies dient meist nur als Orientierung, so dass die Produkte oft noch mehrere Tage haltbar sind. Dennoch werden solche Produkte meist vergünstigt angeboten, da die Nachfrage für diese Lebensmittel häufig sehr gering ist. Wer frisch kocht, sollte übrig gebliebene Portionen möglichst nicht wegwerfen, sondern stattdessen einfrieren und zu einem späteren Zeitpunkt konsumieren.

Bedürftige, denen nicht genügend Geld zur Besorgung von Lebensmitteln zur Verfügung stehen, bekommen Unterstützung durch die Tafel, welche seit 1993 in Deutschland aktiv ist und es sich zur Aufgabe gemacht hat, Menschen mit geringem oder keinem Einkommen mit Lebensmitteln zu versorgen. Diese können die Bedürftigen dann für ein sehr geringes Entgelt bei den jeweiligen Ausgabestellen der Tafeln erwerben. In Deutschland hat der Bundesverband mittlerweile 923 Tafeln mit mehr als 2.000 Ausgabestellen. Diese lassen sich in jedem deutschen Bundesland anfinden.

Kochen lernen mit der Tafel

Da die Tafel vor allem Leistungsbezieher unterstützt, ist es nicht jedem Bürger möglich, dort Lebensmittel zu erwerben. Sie hilft vor allem Hartz-IV-Empfängern, Rentnern, Geringverdienern sowie Alleinerziehenden und Migranten. 24% der Bedürftigen, welche das Angebot der Tafel nutzen, sind Kinder. Weitere 23% der Kunden stellen von der Altersarmut betroffene Rentner dar.

Die Tafel stellt jedoch nicht nur Lebensmittel zur Verfügung, sondern bietet auch regelmäßige Workshops an, bei denen Kinder und Jugendliche das Kochen und die gesunde Ernährung erlernen.

Tipps und Tricks, wie Sozialleistungsempfänger weitere Kosten einsparen können, bietet darüber hinaus auch die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. auf ihrem kostenlosen Ratgeberportal. Alle weiteren Informationen zum Thema „Hartz4 und Lebensmittel - günstig und gesund einkaufen“ finden Sie dort unter www.hartz4.org

HIntergrund: Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.

Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.

Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.