Azofarbstoffe – leuchtend und auffällig, aber gesundheitsschädlich thinkstock.com

Azofarbstoffe – leuchtend und auffällig, aber gesundheitsschädlich

Knallrot, leuchtend gelb, intensiv orange – bunt sind sie alle, die Azofarbstoffe. Für Lebensmittel sind sie zugelassen, obwohl sie im Verdacht stehen, Aufmerksamkeitsdefizite bei Kindern zu verursachen. worlds of food erklärt, was Azofarbstoffe sind und beschreibt die rechtlichen Regelungen.

Für die Lebensmittelindustrie scheinen sie wie ein Segen: Azofarbstoffe. Sie sind günstig, verblassen nicht so schnell und machen es möglich, Lebensmitteln schrille Farben zu verleihen. Ernährungsexperten aber warnen vor den Azofarbstoffen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“, dieser Hinweis muss seit dem 20. Juli 2010 auf Verpackungen stehen, in deren Lebensmitteln Azofarbstoffe enthalten sind. Dies ist eine Vorschrift der EU-Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe.

Seit diesem Datum haben einige Unternehmen die Azofarbstoffe freiwillig aus ihren Produkten entfernt und durch ungefährliche Farbstoffe, beispielsweise aus Pflanzenextrakten ersetzt. Das beweist, dass Lebensmittelhersteller wie Haribo die umstrittenen Azofarbstoffe eigentlich gar nicht benötigen. Vorher allerdings gab es laut Tests der Verbraucherzentralen in Deutschland ganze Cocktails von Azofarbstoffen in Süßigkeiten, Limonaden sowie Backdekor und weiteren Lebensmitteln.

Anilin steht im Verdacht, Krebs auszulösen

Die Gruppe der Azofarbstoffe gibt es schon einige Zeit, denn bereits Ende des 19. Jahrhunderts entdeckten Chemiker einige synthetische Farbstoffe, die ein effektiveres Färben ermöglichen. Azofarbstoffe heißen sie, da zwischen zwei Stickstoffatomen eine oder mehrere Azobrücken (-N=N-) sind. Hergestellt werden sie aus Anilin, das früher aus Steinkohleteer und heute aus Erdöl gewonnen wird.

Eben diese Verbindung Anilin steht seit langem im Verdacht, krebserregend zu sein. Durch Enzyme werden einige Azofarbstoffe in ihre Ausgangsverbindungen aufgespalten, weswegen sie ebenfalls als krebserregend gelten. Empfindliche Menschen müssen zudem darauf achten, dass Azofarbstoffe aufgrund ihrer chemischen Struktur auch pseudoallergische Reaktionen an Haut und Atemwegen auslösen können. Wer an Unverträglichkeiten gegen Salicylsäure oder Untergruppen sowie gegen Benzoesäure leidet, muss zusätzlich bedenken, dass es zu Kreuzreaktionen kommen kann. Für Menschen mit Erkrankungen wie Asthma oder Neurodermitis gelten Azofarbstoffe ebenfalls als bedenklich.

Rechtliche Regelungen durch die EU

Nachdem der Azofarbstoff Tartrazin ab 1989 in Deutschland verboten war, wurde er 1993 durch die EU wieder erlaubt. Damals wurde, erstmals in Europa, eine einheitliche Regelung für Zusatzstoffe eingeführt. Nicht nur der bedenkliche Farbstoff Tartrazin wurde wieder eingeführt, hinzu kamen zusätzlich fünf weitere künstliche Farbstoffe, die fortan verwendet werden durften.

Grund der Zulassung durch die EU waren unterschiedliche Bewertungen der Azofarbstoffe. Durch den Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der EU (SCF) wurden die künstlichen Farbstoffe zwar auf Unbedenklichkeit geprüft, aber Toxikologen kritisierten bereits damals die Erlaubnis der Farbstoffe. Denn sowohl Nebenwirkungen als auch Langzeitschäden sind bis heute nicht endgültig erforscht.

Seit 2007 findet durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eine Neubewertung aller Lebensmittelzusatzstoffe statt. Farbstoffe sind bereits überprüft worden – seitdem ist die Zulassung für den Azofarbstoff Rot 2G ausgesetzt. Das Rot 2G wird im Körper in das krebserregende Anilin umgewandelt, weswegen aufgrund der möglichen Erbgutschädigung keine verträgliche Höchstmenge festgelegt werden kann. Die anderen Azofarbstoffe dürfen aber, unter der Verwendung des Warnhinweises, weiterhin verwendet werden.

Lösen Azofarbstoffe ADHS aus?

Bereits im Jahr 2007 hat die britische Lebensmittelbehörde (FSA) künstliche Lebensmittelfarbstoffe getestet. In einer klinischen Studie kam sie zu dem Schluss, dass diese hyperaktives Verhalten bei Kindern hervorrufen können. Allerdings wiesen die Forscher darauf hin, dass Zusammenhänge mit Genetik, Erziehung etc. bestehen können. Diese Ergebnisse wurden von mehreren Behörden, so auch der deutschen Lebensmittelbehörde zunächst kritisch gesehen. Auch die EFSA sah keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen der Aufnahme der Zusatzstoffe und dem auffälligen Verhalten.

Das Europaparlament allerdings kam zu dem Schluss, dass die britische Studie ernst genommen werden sollte und hat so schließlich 2010 eine Gesetzesänderung bewirkt. Daher muss der Warnhinweis abgedruckt werden. Fraglich bleibt aber, ob nicht ein generelles Verbot der Azofarbstoffe besser gewesen wäre. Auch die Verbraucherzentralen sind schließlich der Ansicht, dass der Warnhinweis nur eine „halbherzige Lösung“ ist. Bedenkt man, dass Süßigkeiten für Kinder frei verkäuflich sind und diese mit einem solchen Warnhinweis vermutlich nichts anfangen können, stellen Azofarbstoffe also ein unnötiges Gesundheitsrisiko dar. Hier ist es sicherlich auch erforderlich, an eine Selbstregulierung der Unternehmen zu appellieren, welche Azofarbstoffe verwenden: Es geht auch anders!