Hefeextrakt und andere Zusatzstoffe – Alles nur Tarnung thinkstock

Hefeextrakt und andere Zusatzstoffe – Alles nur Tarnung


Drei Viertel der Verbraucher vertrauen den Angaben auf Lebensmittelverpackungen nicht. Die Verbraucherzentrale Hamburg zeigt auf, dass die Skepsis oft berechtigt ist. Was hinter den Zusatzstoffen in unserem Essen steckt.

75% der Verbraucher glauben, dass die Aufdrucke auf Lebensmittelverpackungen meistens geschönt sind. Das ist das Ergebnis einer von den Verbraucherzentralen in Auftrag gegebenen, repräsentativen Studie. Und das Misstrauen der Verbraucher scheint begründet, denn die Lebensmittelindustrie findet immer wieder gesetzliche Schlupflöcher und legt zudem viel Phantasie an den Tag.

Willkürliche Namenswahl

Spitzenreiter in Sachen Irreführung sind Produktbezeichnungen. Hier ist so gut wie nichts verboten und so enthält „Geflügelwurst“ oft fast 50% Schweinefleisch oder bei einem „Eintopf mit Gemüse“ fehlt das Gemüse praktisch komplett. Auch bei verlockenden „voller Fruchtgehalt“-Angaben sollte man misstrauisch sein.

Um die Phantasienamen der Produkte zu durchschauen, hilft es neben der Zutatenliste die Verkehrsbezeichnung genau zu betrachten. Diese muss auf verpackten Lebensmitteln stehen und findet sich häufig klein gedruckt auf der Rückseite versteckt. Diese Bezeichnung soll unabhängig vom Namen auf den wirklichen Inhalt der Verpackung hinweisen.

Vorsicht bei Glutamat-Aufdrucken

Speziell Menschen, die unter eine Glutamat-Unverträglichkeit, sollten bei den Angaben vorsichtig sein. Da der Geschmacksverstärker äußerst umstritten ist und sogar Hirnzellen töten soll, werben Lebensmittelhersteller häufig mit Aufdrucken wie "ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" oder "ohne den Zusatzstoff Glutamat".

Doch laut Gesetz müssen diese Lebensmittel deshalb nicht frei von Glutamat sein. Das Lebensmittelrecht erlaubt es den Herstellern, andere Bezeichnungen zu verwenden. Eben solche, die harmloser klingen.

„Würze“, „Aroma“ oder „fermentierter Weizen“ lauten diese Decknamen beispielsweise. Bio-Produzenten tarnen Glutamat oft als „Hefeextrakt“. Das macht es für den Verbraucher sehr schwer zu erkennen, ob sein gekauftes Produkt wirklich frei von Glutamat ist, da dieses dann auf der Zutatenliste namentlich nicht mehr genannt werden muss. Und das ist leider völlig legal.

Natürlicher Ursprung reicht bei Farbstoffen

Ähnliches gilt bei den Farbstoffen. Nicht selten findet man Aufdrucke wie „ohne Farbstoffe“, „ohne färbende Zusatzstoffe“ oder „ohne künstliche Farbstoffe“ auf einem Produkt. Doch das bedeutet nicht automatisch, dass keine farbverändernden Zusatzstoffe erhalten sind.

Die Zutaten müssen lediglich natürlichen Ursprungs sein. Um einen höheren Fruchtgehalt im Kirschjoghurt zu simulieren, nutzen die Hersteller zum Beispiel Rote-Beete-Saft. Als künstliche Farbstoffe gelten nur Stoffe, die nicht in der Natur vorkommen. Alle anderen Farben werden als natürlich anerkannt, auch wenn sie im Labor produziert wurden.

Angabe „ohne Konservierungsstoffe“ selten korrekt

Aufdrucke wie "ohne Konservierungsmittel", "ohne Konservierungsstoffe" und "ohne Zusatz von Konservierungsstoffen" sind ebenfalls nicht zu wörtlich zu nehmen. Diese besagen nur, dass keine von der EU als konservierender Zusatzstoff deklarierte Substanz hinzugefügt wurde.

Andere Zusatzstoffe mit konservierender Wirkung, wie beispielsweise Essigsäure, sind erlaubt. Ebenso dürfen die Hersteller trotz Aufdrucks „ohne Konservierungsstoffe“ Frucht-, Gewürzextrakte, Senf, Essig, Ascorbinsäure (Vitamin C) oder Zucker verwenden. Diese können Zusatzstoffe ersetzen und verlängern die Haltbarkeit.

Holzabfallprodukt Vanillin – Unsere Aromen

Es ist weitläufig bekannt, dass viele Hersteller häufig Aromen anstelle echter Früchte oder Fruchtfleisch für ihre Produkte verwenden. Doch auch hier hat die Industrie Schlupflöcher gefunden, mit denen sie die Verbraucher mit Angaben wie „ohne Aromen“ oder „ohne künstlichen Aromen“ täuschen kann.

Wie bei den Farbstoffen zählen im Labor produzierte Geschmackstoffe, die auch natürlich vorkommen, nicht zu den künstlichen Aromen. Ein Beispiel dafür ist Vanillin, das aus dem Holzabfallprodukt Lignin gewonnen wird. So werden Aromen wie diese aus Sägespänen gewonnen, in dem sie per Destillation extrahiert werden. Lebensmittel „ohne Aromen“ können dagegen mit Gewürzextrakten oder Geschmacksverstärken bearbeitet werden.