Die EU-Öko-Verordnung regelt streng, wie Bioprodukte aus landwirtschaftlicher Erzeugung sowie Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt werden müssen. In so genannten Positivlisten ist vermerkt, wie Hersteller produzieren dürfen und welche Stoffe sie dabei verwenden können. Nur was in diesen Positivlisten erläutert ist, darf auch verwendet werden.
Das neue EU-Biosiegel soll unlauteren Wettbewerb innerhalb der EU verhindern und zudem Verbraucher vor Täuschungen schützen. Zusätzlich zu dem EU-Biosiegel, das ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund zeigt, darf auch weiterhin das deutsche Biosiegel abgedruckt werden. Dies ist bereits seit zehn Jahren auf dem Markt und hat sich etabliert. In der deutschen Biosiegel-Datenbank wurden bis Ende Mai 2012 65.097 Produkte von 4080 Unternehmen registriert.
Seit 2010 gibt es das EU-weite Siegel für Bioprodukte. Ab sofort muss es verbindlich auf allen vorverpackten Biolebensmitteln, die in der EU hergestellt werden, abgedruckt sein. So können Verbraucher in allen EU-Mitgliedsstaaten Bioprodukte erkennen.