Die wichtigsten Änderungen im Lebensmittelgesetz thinkstockphotos.de
Neue Gesetze im neuen Jahr

Die wichtigsten Änderungen im Lebensmittelgesetz

Pünktlich zum neuen Jahr ändern sich viele Gesetze und Ordnungen. Die Lebensmittelbranche bildet hier keine Ausnahme. Hier erfahren Sie, welche Gesetze und Verordnungen sich zum neuen Jahr geändert haben und was sich 2014 beim Lebensmittelrecht noch ändern wird.

Ein neues Jahr bringt auch neue Gesetze. So wurde zum Jahresbeginn ein neues Logo auf Verpackungen eingeführt. Das blauweiße „Regionalfenster“ ist dabei eine freiwillige Angabe für Hersteller, um den Konsumenten über die Herkunft der Zutaten, den Verarbeitungsort und den Verpackungsort zu informieren. Dies ist vor allem für umweltbewusste Käufer wichtig, um sichergehen zu können, dass wirklich nur regionale Lebensmittel verwendet wurden. Schon im Januar sollen mehrere hundert Produkte mit dem Regionalfenster in deutschen Supermärkten erhältlich sein.

Convenience Food

Große Diskussionen gibt es um Produkte, die die Gesundheit verbessern sollen. Hier ist nicht immer klar, was auf die Produkte gedruckt und mit welchen Slogans geworben werden darf. An den grundlegenden Diskussionen wird sich auch 2014 nichts ändern. Neu sind aber einige neue gesundheitsbezogene Aussagen auf Lebensmitteln, mit denen der Produzent werben darf. So kann man ab dem 2. Januar beispielsweise bei Trockenpflaumen den Aufdruck tragen, dass sie zu einer normalen Darmfunktion beitragen. Ab dem 13. Mai können Produkte auch den Hinweis „Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ tragen. Allerdings müssen die Produkte dafür bestimmte Anforderungen beim Zuckergehalt erfüllen.

Neue Aufdrucke

Auch bei der Lebensmittelkennzeichnung gibt es Neuerungen, die ab dem 13. Dezember in Kraft treten. Ab diesem Tag müssen alle verpflichtenden Informationen gut lesbar aufgedruckt sein und die Schrift muss eine Mindestgröße haben. Bei Lebensmittelimitaten müssen die als Ersatz verwendeten Stoffe in direkter Nähe zum Produktnamen zu lesen sein. Aus dem so genannten „Klebefleisch“ wird der Hinweise, dass das Produkt „aus Fleischstücken zusammengefügt“ wurde. Auch beim Käse gibt es eine Änderung. So darf nur echter Käse auch die Bezeichnung tragen. Imitate wie Analogkäse darf in Zukunft nicht mehr als Käse ausgeschrieben werden.

Allergien

Die Zahl der Lebensmittelallergien und Überempfindlichkeiten nimmt weiter zu. Um den Betroffenen den Einkauf zu erleichtern, müssen ab Dezember 2014 die 14 Stoffe, die am häufigsten Allergien auslösen, auf der Zutatenliste besonders hervorgehoben werden. Diese Information ist auch bei loser Ware verpflichtend. Neu ist auch der Aufdruck „Nano“. Man findet die Angabe auf Produkten, bei denen technisch hergestellte Nanomaterialien zu finden sind. Zu diesen Produkten zählen vor allem Fertiggerichte wie Tütensuppen, Nahrungsergänzungsmittel und Ketchup.