Filtration durch Milcheiweiße
Durch die Zuführung von Milcheiweiß wird ein Gerinnungsprozess ausgelöst, der dem Alkohol unerwünschte Mikroorganismen sowie störende Trüb- und Geschmacksstoffe entzieht.Korbinian Achternbusch lehnt dieses Verfahren ab: „In den Eiweißsubstanzen, die auf dem Markt in gepressten Papierfiltern angeboten werden, ist einfach alles drin. Nicht nur tierisches Eiweiß, sondern zum Teil auch zermahlene Tierknochen. Das finde ich persönlich sehr eklig und verzichte deshalb bewusst darauf.“
Das Milcheiweiß setzt sich zum einen aus leichtlöslichem und hitzeempfindlichem Molkeneiweiß, zum anderen aus schwerlöslichem und hitzebeständigem Kasein zusammen. Letzteres kann auch zur Schönung beziehungsweise Klärung von Wein eingesetzt werden, wie der Prozess in der Weinproduktion genannt wird.
Gelatine zur Schönung von Wein
Doch Milcheiweiß ist nicht das einzige tierische Produkt, das bei der Filtration von Alkohol Anwendung findet. Insbesondere im Weinsegment wird oft auf Gelatine zurückgegriffen, bestehend aus dem Bindegewebe von Schweinen und Rindern.Damit ist die Liste aber noch nicht zu Ende. Die Zugabe von Hausenblase, den Schwimmblasen bestimmter Großfischarten wie Stören oder Welsen, ist ebenfalls ein gängiges Schönungsmittel. Von Vertrieben wird diese meist als Paste oder Granulat angeboten. Auch Albumin, ein bestimmtes Eiweiß, das in Hühnereieiern enthalten ist, wird zur Bindung natürlicher Trübstoffe im Wein eingesetzt.
Das Verzeichnis der zugelassenen önologischen Verfahren und Behandlungen (Önologie = Studienbereich der Weinproduktion) gibt einen Überblick über die erlaubten Substanzen zur Schönung von Wein.
Die dort aufgeführten Stoffe sind von der Gesetzgebung als technische Hilfsmittel klassifiziert. Sofern diese nach der Filtration wieder aus dem Alkohol entfernt werden, müssen sie auf dem Etikett des Endprodukts nicht kenntlich gemacht werden. Während es für Veganer somit unmöglich wird, zwischen veganen und nicht veganen Produkten zu unterscheiden, gestaltet es sich auch für Allergiker schwierig, nachzuvollziehen mit welchen Substanzen der Alkohol in Berührung kam.
Klärung von Bier
Zur Klärung von Bier dürfen laut vorläufigem Biergesetz §9 Abs. 6 nur Stoffe eingesetzt werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken. Häufig verwenden Hersteller mineralische Stoffe wie Kieselgur oder das Hilfsmittel Polyvinylpolypyrrolidon (PVPP), ein Kunststoff, der nach dem Klärungsprozess wieder aus dem Bier entfernt wird. Zwar ist der Einsatz tierischer Hilfsmittel bei Deutschen Bier-Brauern nicht bekannt, doch laut Gesetz auch nicht explizit verboten. Trotz deutschem Reinheitsgebot bleibt also auch bei der Klärung von Bier der tatsächliche Einsatz tierischer Stoffe unklar.Einige Bierbrauer und Spirituosenhersteller wie Achternbusch lassen ihre Produkte inzwischen aber als „vegan“ klassifizieren, um deutlich zu machen, dass weder tierische Substanzen verwendet wurden noch im Endprodukt vorhanden sind.