Insgesamt liegt der Finanzbedarf der Mitgliedstaaten bei rund 226,2 Millionen Euro und damit knapp über dem ursprünglich festgelegten Höchstbetrag für die Entschädigungszahlungen von 210 Millionen Euro. Um eine Kürzung zu vermeiden, haben die Mitgliedstaaten heute einem Vorschlag der Kommission zugestimmt, die Entschädigungszahlungen um rund 8 Prozent auf 227 Millionen Euro anzuheben. Danach sind für Deutschland, wie beantragt, rund 16 Millionen Euro vorgesehen. Die zusätzlichen Zahlungen werden durch Einsparungen an anderer Stelle bei der EU kompensiert. Ein Nachtragshaushalt sei deshalb nicht erforderlich.
Insgesamt haben 22 Mitgliedstaaten Finanzmittel beantragt. Die größten Empfänger sind:
- Spanien 71 Mio. € (31,4 %)
- Polen 46,4 Mio. € (20,5 %)
- Italien 34,6 Mio. € (15,3 %)
- Niederlande 27,2 Mio. € (12 %)
- Deutschland 16 Mio. € (7,1 %)
Innerhalb Deutschlands sind Mecklenburg-Vorpommern (21,5 %), Rheinland-Pfalz (19,1 %), Niedersachsen (18,7 %), Nordrhein-Westfalen (15,3 %), Bayern (12,5 %) und Baden-Württemberg (6,5 %) die Hauptempfänger.
Die Finanzmittel stehen voraussichtlich im August, spätestens aber am 15. Oktober, zur Auszahlung an die Landwirte zur Verfügung. In Deutschland erfolgt die Abwicklung über die Zahlstellen der Länder.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz