Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll reduziert werden getty images
  • 01. März 2013
  • Redaktion
Essen und Trinken

Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll reduziert werden

In Deutschland nehmen die Fälle von Antibiotika-Resistenzen zu. Dadurch können Medikamente bei erkrankten Menschen oder Tieren ihre Wirkung verlieren. Der Bundestag beschließt daher eine Änderung des Arzneimittelgesetzes: Strengere Auflagen, schärfere Kontrollen und mehr Transparenz.

Antibiotika sind das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten. Da jeder Einsatz von Antibiotika letztlich die Resistenz fördern kann, muss sichergestellt sein, dass Antibiotika gerade bei Tieren, aus denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind.

Der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung soll in Deutschland daher deutlich reduziert werden. Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine entsprechende Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Mit der von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner eingebrachten Gesetzesänderung erhalten die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder mehr Kontrollbefugnisse als bisher. Der Austausch zwischen den Behörden wird verbessert, die Länder können sich künftig einer bundesweiten Datenbank bedienen. So soll Transparenz über den Einsatz von Antibiotika in Mastbetrieben geschaffen werden.

 „Wenn die für die Kontrollen zuständigen Länder und der Bund an einem Strang ziehen, können wir den Einsatz von Antibiotika in Deutschland innerhalb weniger Jahre deutlich senken.“, betont Aigner. Kernstück der Gesetzesnovelle ist ein Antibiotika-Minimierungskonzept: Es ermöglicht den Überwachungsbehörden, die Behandlungshäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Ziel ist es, den Einsatz von Antibiotika auf das Mindestmaß zu reduzieren.

Der Informationsaustausch zwischen den Behörden soll ebenfalls verbessert werden: Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, werden auf Ersuchen verpflichtet, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten.

 

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