„Über gesunde Ernährung darf nicht nur geredet, sie muss auch gelebt werden. Die Öffentliche Hand mit ihrer Vorbildfunktion trägt eine besondere Verantwortung, wenn es um ausgewogene Ernährung geht“, so Bundesernährungsministerin Ilse Aigner. Sie begrüßte die Neuerung als „vorbildlich“ und erwartet sich davon auch „ein Signal an alle Betreiber von Kantinen und Betriebsrestaurants“: „Ich wünsche mir, dass weitere Einrichtungen vor allem in der freien Wirtschaft unserem Beispiel folgen. Gesunde Ernährung und Bewegung sind wichtige Säulen für das betriebliche Gesundheitsmanagement“, so Ministerin Aigner weiter.
Mit der Änderung der Kantinenrichtlinie ist ein wichtiges Ziel erreicht, das der Nationale Aktionsplan „IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ sich gesetzt hatte. Der Aktionsplan dient der Prävention von Fehlernährung, Bewegungsmangel und damit zusammenhängenden Krankheiten. Weil es für die verschiedenen Lebenswelten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Betriebe sowie Senioreneinrichtungen keine bedarfsgerechten Empfehlungen für eine ausgewogene Ernährung gegeben hat und zudem die Bedürfnisse der unterschiedlichen Zielgruppen zu wenig berücksichtigt worden waren, hatte das Bundesernährungsministerium die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. mit der Entwicklung von Qualitätsstandards beauftragt. Im Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ bilden diese Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung ein zentrales Element. Zahlreiche Expertinnen und Experten aus Theorie und Praxis, Referentinnen und Referenten der zuständigen Länderministerien sowie des Bundesministeriums waren an dem Entwicklungsprozess beteiligt.
Quelle: BMELV