Neben den verwendeten Zutaten, dem Namen und der Anschrift des Produzenten muss in Deutschland auch auf Lebensmitteln stehen, bis wann dieses verwendet werden muss, oder bis wann es mindestens haltbar ist. All das regelt inzwischen eine EU-Verordnung, die seit 2007 in Kraft ist. Wie das rechtlich genau aussieht, erfahren Sie hier....
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