EU veröffentlicht überarbeitete Health Claim-Verordnung www.pixelio.de/siepmannH
  • 24. Mai 2012
  • Anja Rau

EU veröffentlicht überarbeitete Health Claim-Verordnung

Seit Anfang 2007 gilt die Health Claim-Verordnung der EU. Diese regelt die Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln. Nun gilt eine so genannte Positivliste, die für mehr Transparenz sorgen soll.

Nach gründlicher Prüfung hat die EU 222 zulässige, gesundheitsbezogene Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte „Health Claims“) verabschiedet, die künftig in der EU gültig sind. Die vollständige Liste wird am 25. Mai im EU-Amtsblatt und im Internet veröffentlicht.

Ab Juni haben dann die Lebensmittelhersteller sechs Monate Zeit, ihre Produkte und Werbung an die neue Verordnung anzupassen. Von Dezember an dürfen keine nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben mehr gemacht werden, die nicht von der EU zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft.

Von mehr als 44.000 eingereichten Anträgen, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorerst 222 bewilligt. Dazu zählen die Angaben, dass Calcium gut für die Knochen ist und Vitamin C sich positiv auf das Immunsystem auswirkt. Noch stehen eine Reihe weiterer Prüfungen aus. So muss die EFSA entscheiden, wie sie die rund 2000 Angaben zu pflanzlichen Stoffen sowie zu etwa 200 anderen Stoffen, unter anderem zu verschiedenen Mikroorganismen, bewertet.

Aigner befürwortet strengere Vorgaben

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner begrüßt die verschärften Vorgaben für gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln: „Das ist ein wichtiger Schritt, auf den wir lange gewartet haben. Verbraucherinnen und Verbraucher sind in Zukunft besser vor irreführender Werbung geschützt. Die Kunden müssen sich darauf verlassen können, dass gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wissenschaftlich begründet sind. Gerade für Lebensmittel, die einen besonderen Zusatznutzen ausloben und häufig teurer sind als andere Produkte, muss der Grundsatz gelten: Was drauf steht, muss auch stimmen.“

 

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