Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum www.istockphoto.com/skynesher
  • 19. März 2012
  • Administrator

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum

Bundesverbraucherministerin Aigner gibt den Startschuss für eine deutschlandweite Aufklärungsaktion zum Mindesthaltbarkeitsdatum /
Verbraucherinformation in rund 21.000 Supermärkten in Deutschland

Rund 82 Kilogramm Lebensmittel wirft jeder Bundesbürger im Jahr allein in seinem Haushalt weg – das sind zwei voll gepackte Einkaufswagen. Zu oft landen wertvolle Lebensmittel im Müll, die noch einwandfrei genießbar sind – ein Grund dafür ist der Umgang der Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum. „Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Wegwerfdatum, sondern eine Orientierungshilfe. In der Regel ist ein Produkt auch nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums noch mehrere Tage bestens genießbar“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Bundesverbandes des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVL), Friedhelm Dornseifer, startete die Verbraucherministerin am Montag eine bundesweite Aufklärungsaktion im Einzelhandel über das Mindesthaltbarkeitsdatum. Im Rahmen der Aktion sollen über vier Millionen Flyer und Informationskarten in rund 21.000 Supermärkten in ganz Deutschland verteilt werden. „Mit dieser Aktion erreichen wir über die Hälfte der Lebensmittelgeschäfte in Deutschland“, sagte Dornseifer. „Wir helfen gerne bei der Aufklärung und hoffen, dass künftig mehr Produkte auf dem Teller statt in der Tonne landen“, so der Präsident des Branchenverbandes.

Flyer und Servicekarte des Bundesministeriums beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Kennzeichnung mit Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum. Bei richtiger Lagerung können Produkte in den meisten Fällen auch nach Ablauf des MHD ohne Bedenken gegessen oder getrunken werden. Aigner: „Ist das aufgedruckte MHD erreicht oder überschritten, sollten die eigenen Sinne den Gütetest übernehmen: Sehen, riechen und probieren – das gibt in den meisten Fällen schnell Aufschluss darüber, ob ein Lebensmittel noch bedenkenlos genießbar ist.“ Häufig gestellte Fragen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln beantworten die neuen, handlichen Servicekarten des Bundesverbraucherministeriums, die neben den Flyern in vielen Supermärkten ausliegen. Das Info-Material ist ab sofort auch kostenlos abrufbar im Internet unter www.bmelv.de.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist in Europa seit 30 Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für die Verbraucher ist das MHD eine wertvolle Orientierungshilfe: Es gibt an, bis zu welchem Datum das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert mindestens behält.

Für besonders leicht verderbliche Produkte wie Hackfleisch oder frisches Geflügel ist dagegen ein Verbrauchsdatum vorgeschrieben. Dieses gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel tatsächlich verbraucht sein sollte. Der Grund: Bestimmte Lebensmittel sind besonders anfällig für den Verderb durch Keime, die sich innerhalb weniger Tagen schnell vermehren und dann gesundheitsschädlich sein können. Bei solch sensiblen Lebensmitteln sollten die genannten Lagerungsbedingungen unbedingt eingehalten werden. Darüber hinaus sollte die Kühlkette beim Transport dieser Produkte vom Geschäft nach Hause nur so kurz wie möglich unterbrochen werden. Produkte mit einem Verbrauchsdatum sollten nach Ablauf der Frist nicht mehr verzehrt werden.

Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag des Bundesverbraucherministeriums haben 81 Prozent der Deutschen die aktuelle Diskussion über das Mindesthaltbarkeitsdatum verfolgt. Fast jeder fünfte Verbraucher erklärt, er habe seinen Umgang mit Lebensmitteln in letzter Zeit bereits verändert, darunter deutlich mehr Frauen (23 Prozent) als Männer (14).

Weitere Informationen über die bundesweite MHD-Aktion und das Thema „Wertschätzung von Lebensmitteln“ sowie über aktuelle Zahlen aus der BMELV-Studie unter www.bmelv.de

 

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