Entscheidung zum nationalen Anbauverbot von Gentechnikpflanzen thinkstock
  • 12. Juni 2014
  • Judith Hallwachs
Genfood Ade?

Entscheidung zum nationalen Anbauverbot von Gentechnikpflanzen

Die Bundesregierung hat sich heute klar für die Möglichkeit von Anbauverboten für gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland entschieden. In Brüssel stimmte sie dem Vorschlag der griechischen Ratspräsidentschaft zu, wonach künftig jeder Mitgliedstaat selbst entscheidet, ob er den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf seinen Äckern zulässt.

Für diese Entscheidung der Bundesregierung, die unter der Federführung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt erarbeitet wurde, gibt es mittlerweile einen breiten politischen Konsens: Auch der Deutsche Bundestag hat einen entsprechenden Entschließungsantrag gefasst.

„Wir haben bereits im Koalitionsvertrag gesagt, dass wir die Vorbehalte des Großteils der Bevölkerung gegen die grüne Gentechnik ernst nehmen. Wir haben heute die Regelung zum Erlass von Anbauverboten von gentechnisch veränderten Pflanzen auf unseren Feldern erreicht“, sagte der Bundeslandwirtschaftsminister. Er würdigte die Zustimmung Deutschlands zum Opt-Out Verfahren als wichtige Entscheidung für das Selbstbestimmungsrecht und die Wahlfreiheit bei der grünen Gentechnik. „Ich werde alles für ein zügiges Trilogverfahren tun, da ich einen nationalen Gesetzentwurf so bald wie möglich vorlegen möchte“, so Bundesminister Schmidt.

Das Verfahren sieht vor, dass die Kommission einem Hersteller von gentechnisch veränderten Pflanzen die Entscheidung der Mitgliedstaaten mitteilt, ein Anbauverbot auszusprechen. Entweder entspricht der Hersteller dann dieser Vorgabe und nimmt das Gebiet aus dem Zulassungsantrag aus oder der Mitgliedstaat verhängt nach den in der Richtlinie festgelegten Regeln das Anbauverbot. „Das ist hoheitliches Handeln und kein Verhandeln mit Konzernen. Wir haben jetzt klare Regeln für alle in Europa“, so Schmidt.

Quelle: BMEL
 

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