Lebensmittelgesetze – Das ändert sich 2014 thinkstockphotos.de
  • 16. Dezember 2013
  • Redaktion
Tierhaltung, Lebensmittelkennzeichnung, Antibiotika

Lebensmittelgesetze – Das ändert sich 2014

Auch im Jahr 2014 werden für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder einige Änderungen in Kraft treten. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gibt eine Übersicht zu den wichtigsten gesetzlichen Änderungen im kommenden Jahr in Sachen Ernährung und Tierhaltung.

Mehr Transparenz durch die neue Lebensmittel-Kennzeichnung

Ab dem 13. Dezember 2014 gelten in der EU neue Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung. Pflichtinformationen auf Lebensmittelverpackungen müssen eine Mindestschriftgröße haben, damit sie gut lesbar sind. Lebensmittel-Imitate müssen speziell gekennzeichnet werden. Bei ihrer Verwendung muss der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Bestimmte Stoffe, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können, müssen im Zutatenverzeichnis hervorgehoben werden. Auch bei nicht verpackten Lebensmitteln, sogenannter "loser Ware", ist die genaue Kennzeichnung dieser Stoffe künftig verpflichtend.

Den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren

Am 1. April 2014 tritt die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes in Kraft. Ziel der Novelle ist es, den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung deutlich zu minimieren. Die neuen Regelungen ermöglichen es, sowohl den Tierhaltern selbst als auch den Überwachungsbehörden, die Therapiehäufigkeit mit Antibiotika in einem Betrieb zu beurteilen und mit anderen Betrieben zu vergleichen. Auf dieser Grundlage können die Überwachungsbehörden Tierhalter, wenn es notwendig ist, zu Prüfungen und Maßnahmen verpflichten. Darüber hinaus enthält die AMG-Novelle verschiedene Ermächtigungsgrundlagen, zum Beispiel für Anwendungsverbote für bestimmte Tierarzneimittel.

Deutsche Winzer werden gestärkt

Ende 2014 soll die deutsche Weinwirtschaft von der neuen Möglichkeit der Absatzförderung auf dem Binnenmarkt im Rahmen des nationalen Stützungsprogramms Wein Gebrauch machen können. Dazu wird das deutsche Weingesetz im nächsten Jahr entsprechend angepasst. Die Maßnahme war im Zuge der diesjährigen EU-Agrarreform eingeführt worden und ergänzt die bereits bestehende Absatzförderung in Drittländen. Ziel der Förderung ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität, die einzigartige Vielfalt und die Erzeugungsbedingungen deutscher Qualitäts- und Prädikatsweine zu informieren, wobei die besonderen Charakteristika der einzelnen Weinbauregionen im Vordergrund stehen sollen. Einen weiteren Förderschwerpunkt bilden Aufklärungskampagnen zum verantwortungsbewussten und maßvollen Weingenuss.

Europäische Fischerei wird nachhaltiger

Ab 1. Januar 2014 gelten wesentliche Teile der umfassenden Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik. Mit der Reform wird ein radikaler Kurswechsel in der europäischen Fischereipolitik vollzogen: Nachhaltigkeit ist künftig das wichtigste Prinzip in der Fischerei. Zentrales Ziel der Reform ist die nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände. Die europäischen Fischereien sollen in Zukunft nach dem Prinzip des maximalen Dauerertrages bewirtschaftet werden. Die bewährten mehrjährigen Bewirtschaftungspläne werden auf alle wirtschaftlich genutzten Fischbestände ausgedehnt. Zudem werden ab 2015 schrittweise so genannte Rückwurfverbote eingeführt. Beifänge müssen angelandet werden und dürfen nur noch in bestimmten, eng begrenzten Ausnahmefällen über Bord gegeben werden. Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Regionalisierung, die den EU-Mitgliedstaaten mehr Verantwortung bei der Ausgestaltung der Gemeinsamen Fischereipolitik zuweisen. Darüber werden die bestehenden und verpflichtenden Verbraucherinformationen verbessert.

Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter www.bmelv.de.

 

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