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E-Nummern in Lebensmittelprodukten – Was bedeuten sie?

Wer sich die Zutatenlisten von Fertigprodukten anschaut, der wird des Öfteren auf Nummern mit einem E davor stoßen. Nein, das bedeutet nicht, dass in dem Lebensmittel Gift enthalten ist. Allergische Reaktionen können diese Lebensmittelzusatzstoffe dennoch hervorrufen.


E 160, E 290 und E 412, das sind nur drei der vielen Zusatzstoffe, die in Lebensmittelprodukten zu finden sind. Hinter ihnen verbergen sich der Farbstoff Carotinoid, das Konservierungsmittel Kohlendioxid und das Verdickungsmittel Guarkernmehl. Die Liste der E-Nummern ist lang, sie reicht von E 100 bis E 1521, insgesamt sind momentan 316 Zusatzstoffe zugelassen.
Sie sind in Lebensmitteln enthalten, um diese in ihren Eigenschaften, Wirkungen oder ihrer Beschaffenheit zu beeinflussen. Für den Menschen sind sie bei normaler Verwendung nicht toxisch, können allerdings allergische Reaktionen erzeugen. Deshalb sollten empfindliche Personen und Kinder besonders darauf achten, was in ihren Lebensmitteln enthalten ist.

Europäische Lebensmittelbehörde für Erlaubnis zuständig

Um eine bessere Orientierung für den Verbraucher zu gewährleisten, sind die E-Nummern in der europäischen Union standardisiert. Die Nummern ersetzen die oftmals komplizierten chemischen Bezeichnungen der Stoffe. Gleichzeitig lassen sie die Verbraucher im Dunkeln, wer nicht weiß, was er isst, macht sich auch keine Gedanken darüber. Denn wer überprüft schon jede Kennnummer auf ihren genauen Inhalt?

Die Verwendung der Zusatzstoffe ist in verschiedenen Verordnungen geregelt. Dabei ist die Verwendung von Zusatzstoffen untersagt, es sei denn sie ist in den Verordnungen ausdrücklich erlaubt. Es muss sich also um so genannte Positivlisten handeln.
Die Zulassung der Stoffe erfolgt durch die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Sie erlaubt die Verwendung nur, wenn die Stoffe nachweislich gesundheitlich unbedenklich sowie technologisch notwendig sind.

Einteilung der Zusatzstoffe

Das Gesetz für die E-Nummern unterscheidet Farbstoffe, Süßungsmittel und andere Zusatzstoffe. Die Gruppe der „anderen“ ist dabei die größte. Zu ihr zählen: Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Festigungsmittel, Feuchthaltemittel, Füllstoffe, Geliermittel, Geschmacksverstärker, Komplexbildner, Konservierungsmittel, modifizierte Stärken, Säuerungsmittel, Säureregulatoren, Schaummittel, Schaumverhüter, Schmelzsalze, Stabilisatoren, Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel, Treib- und Packgase, Trennmittel, Überzugsmittel und Verdickungsmittel.

Nicht alle Stoffe lassen sich eindeutig in eine dieser Kategorien einteilen, da viele der 316 Zusatzstoffe mehrere Wirkungen erzielen.

Kennzeichnungspflicht

Generell müssen die Zusatzstoffe in den Zutatenlisten der Lebensmittel angegeben werden. Dies gilt besonders für verpackte Produkte. Es gibt allerdings Ausnahmen: Sollte der Zusatzstoff im Endprodukt nicht mehr vorhanden sein, weil er nur eine technologische Wirkung bei der Verarbeitung hat, kann der Hersteller von einer Kennzeichnung absehen. Dies gilt zum Beispiel für E 1202, Polyvinylpolypyrrolidon, PVPP, das als Stabilisator unter anderem in Bier, das nach dem Reinheitsgebot gebraut wurde, eingesetzt wird. Es soll im Bier die Trübstoffe entfernen und so für ein besonders klares Bier sorgen.

In Gastronomiebetrieben reicht es, wenn eine Fußnote auf die jeweiligen Zusatzstoffe hinweist, bei lose verkauften Lebensmitteln dient ein Schild auf oder neben dem Produkt als Kennzeichnung.

Laut EFSA sind die zugelassenen Zusatzstoffe gesundheitlich unbedenklich. Fragwürdig ist dennoch, was so alles in Lebensmitteln, die wir zu uns nehmen, enthalten sein darf. Allein die Begriffe Schaumverhüter und Komplexbildner als Kategorien für Zusatzstoffe klingen nicht gerade nach kulinarischem Hochgenuss.
Die Nummer E 605 sollte allerdings niemals in der Zutatenliste erscheinen: Hierbei handelt es sich um ein mittlerweile verbotenes Gift. Parathion wurde als Pflanzenschutzmittel eingesetzt und existierte lange vor der Liste der EFSA, das E stand für Entwicklungsnummer. Bei der EFSA gibt es die Kennung E 605 nicht, Verwechslungen sind also nicht möglich.